Das Indische E-Visum – Fehler beim Antrag vermeiden
Wie man Fehler beim Antrag auf das Indische E-Visum vermeidet
Fehler beim Antrag auf das Indische E-Visum vermeiden
Im November 2014 wurde das Indische E-Visum Programm ins Leben gerufenen. Dieses Programm der indischen Regierung erfreut sich inmzwischen enormer Beliebtheit. Aktuell können Bürger aus 112 Staaten einen Antrag für das Indische E-Visum online ganz bequem vom heimischen PC aus beantragen. Somit erhaltenn sie ohne umständliche Terminvereinbarungen und lästiges Anstehen bei indischen Konsulaten ihr Visum. Damit der Antrag auch zum Erfolg führt, sollten die folgenden Hinweise jedoch unbedingt beachtet werden:
Online Portal für das Indien Visum
Rechtzeitige Antragstellung – aber bitte nicht zu früh!
Damit Ihr Antrag auf ein Visum rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss er mindestens vier Tage vor dem voraussichtlichen Reisedatum gestellt werden. Diese Richtlinie wird sehr genau genommen. Das System ist so programmiert, dass ein Antrag ansonsten gar nicht erst gestellt werden kann. Ein zu spät gestellter Antrag kann also die ganze Reise zunichtemachen, bevor sie überhaupt begonnen hat. Wenn das Zeitfenster für den Antrag auf ein E-Visum verstrichen ist, wird es auch für einen Visumsantrag bei einem indischen Konsulat zu spät sein. Andererseits können Sie den Antrag auch nicht zu früh stellen, also nicht mehr als 120 Tage vor dem Datum Ihrer Reise. Wir empfehlen daher, das Visum zwei bis drei Wochen vor der Reise zu beantragen, denn so haben Sie selbst dann noch genügend Zeit, wenn Ihnen das E-Visum aus irgendwelchen Gründen verweigert werden sollte und Sie sich bei einem indischen Konsulat um ein reguläres Visum bemühen müssen.
Die Angaben in Ihrem Antrag für das das Indische E-Visum müssen Ihren Reisepassdaten entsprechen
Leider übermitteln viele Antragsteller immer wieder Fotos und Ausweiskopien, die nicht den Anforderungen entsprechen. Dies kann zu einer Ablehnung des Antrags führen. Fotos müssen vor einem hellen oder weißen Hintergrund aufgenommen werden und das gesamte Gesicht von der Kopfoberkante bis zur Kinnlinie abbilden. Das Foto sollte genau so hoch sein wie breit. Die Kopie des Ausweises muss im PDF-Format hochgeladen werden und die Fotoseite mit den persönlichen Daten abbilden.
Häufige Fehler beim Antrag für das Indische E-Visum
Ein häufiger Fehler, den leider viele Antragsteller begehen: Sie geben Informationen in das Formular ein, die nicht deckungsgleich mit ihren Reisepassinformationen sind. Zum Beispiel eine falsche Reisepassnummer, einen unvollständigen Namen oder einen anderen Geburtsort. Jegliche Unstimmigkeit zwischen den Reisepassinformationen und den Informationen auf dem Formular kann zu einer automatischen Ablehnung des Antrags führen. Sie haben bei uns die Möglichkeit, Ihren komplett ausgefüllten Antrag vor dem Einreichen noch einmal zu überprüfen, um sicherzugehen, dass alle Angaben korrekt sind. Wir bitten Sie eindringlich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Vergleichen Sie Angaben aus ihrem Formular sorgfältig mit Ihren Reisepassinformationen. So kann eine unnötige Ablehnung zu vermieden werden.
Machen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Beruf
Einige Antragsteller machen nur ungern vollständige Angaben zu ihrem Arbeitgeber und dessen Kontaktdaten und schreiben stattdessen „N/A“. Angaben zur beruflichen Situation des Antragstellers sind jedoch verpflichtend. Bei minderjährigen, schulpflichtigen oder studierenden Antragstellern müssen stattdessen Angaben zum Beruf des Vaters gemacht werden. Bei Hausfrauen sollten Angaben zum Beruf des Ehepartners gemacht werden. Ein simples „N/A“ an dieser Stelle des Antrags kann schon zur Ablehnung des Antrags und Verweigerung des eTV führen.
Geben Sie die Adresse an, an der Sie sich in Indien aufhalten werden
Alle Antragsteller müssen eine Kontaktperson oder -Firma in Indien angeben. Manche finden das verwirrend und gehen davon aus, dass sie den Namen eines Bekannten in Indien nennen sollten, schreiben also „N/A“. Dabei handelt es sich bei dieser Angabe vielmehr um den voraussichtlichen Aufenthaltsort des Antragstellers in Indien, zum Beispiel das Hotel oder eine sonstige Unterkunft. Im Feld „Kontaktperson in Indien“ sollte also das Hotel oder Apartment mit Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Wenn diese Informationen fehlen, kann es ebenfalls zur Ablehnung des Antrags kommen.
Bedenken Sie, dass Sie maximal 60 Tage bleiben dürfen
Eine weitere, häufig im Zusammenhang mit dem E-Visum auftretende Schwierigkeit, ist die Frage nach der erlaubten Aufenthaltsdauer in Indien. Im Rahmen des eTV-Programms dürfen Antragsteller sich höchstens 60 Tage lang im Land aufhalten. Sie müssen Sie sich bei einer gewünschten Reisedauer von mehr als 60 Tagen direkt bei einem indischen Konsulat um ein Visum bemühen – so können Sie bis zu 90 Tage lang im Land bleiben.
Vergessen Sie nicht, dass E-Visa nur für die Einreise an ausgewählten Flug & Seehäfen in Frage kommen
Sie können Ihr E-Visum Indien ausschließlich zur Einreise über die folgenden 16 Flughäfen verwenden: Ahmedabad, Amritsar, Bengaluru, Chennai, Cochin, Delhi, Gaya, Goa, Hyderabad, Jaipur, Kolkata, Lucknow, Mumbai, Tiruchirapalli, Trivandrum und Varanasi. Das Programm gilt nicht für die Einreise an allen Seehäfen. Ein e-Visum gilt für diejenigen, die eine Kreuzfahrt in Cochin, Goa und Mangalore verlassen, solange ihr Schiff noch keinen anderen Hafen in Indien besucht hat.